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   OVG Sachsen, 02.10.2023 - 6 B 84/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27489
OVG Sachsen, 02.10.2023 - 6 B 84/23 (https://dejure.org/2023,27489)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.10.2023 - 6 B 84/23 (https://dejure.org/2023,27489)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2023 - 6 B 84/23 (https://dejure.org/2023,27489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BtOG § 15, BtOG § 17, AGBtR § 4, AGBtR § 7
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Vorabvergütung von Querschnittstätigkeiten nach § 15 BtOG; fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedarfsgerechte Ausstattung von Betreuungsvereinen mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen nach § 15 Abs. 1 BtOG obliegenden Aufgaben; Bundesrechtlicher Anspruch auf Vorfinanzierung vor Ablauf des Abrechnungszeitraums

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2023 - 6 B 84/23
    Das mit dem Antrag zu 2 verfolgte Fortsetzungsfeststellungsbegehren kann zudem zulässigerweise im Eilverfahren nicht verfolgt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1995 - 7 VR 16/94 -, juris Rn. 27; SächsOVG, Beschl. v. 6 Januar 2012 - 2 B 304/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 14.06.2023 - 3 B 49/23

    Abschiebung; Rückholung; Vorwegnahme der Hauptsache; Folgenbeseitigungsanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2023 - 6 B 84/23
    Hieraus folgt, dass eine Beschwerde mit einem Antrag, der nicht vom Verwaltungsgericht verbeschieden worden ist, grundsätzlich - und so auch hier - unzulässig ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Juni 2023 - 3 B 49/23 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 CE 06.1835 -, juris Rn. 20; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 146 Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 06.01.2012 - 2 B 304/11

    Wegfall Rechtsschutzinteresse, Unzulässigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2023 - 6 B 84/23
    Das mit dem Antrag zu 2 verfolgte Fortsetzungsfeststellungsbegehren kann zudem zulässigerweise im Eilverfahren nicht verfolgt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1995 - 7 VR 16/94 -, juris Rn. 27; SächsOVG, Beschl. v. 6 Januar 2012 - 2 B 304/11 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 13.07.2006 - 4 CE 06.1835
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2023 - 6 B 84/23
    Hieraus folgt, dass eine Beschwerde mit einem Antrag, der nicht vom Verwaltungsgericht verbeschieden worden ist, grundsätzlich - und so auch hier - unzulässig ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Juni 2023 - 3 B 49/23 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 CE 06.1835 -, juris Rn. 20; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 146 Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 B 38/23

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Begründungsanforderungen

    Damit sind seine nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO eingegangenen Schriftsätze vom 5. April 2023 und 10. Mai 2023 nach Satz 4 der Vorschrift nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist gemachten Vortrag zu den Forderungen des Antragsgegners ergänzen oder vertiefen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Oktober 2023 - 6 B 84/23 -, juris Rn. 10).
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